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Eintragung des Todes eines Bürgers der Republik Serbien im Ausland

Der Tod eines Bürgers der Republik Serbien, der außerhalb seines Hoheitsgebiets eingetreten ist, wird gemäß den Bestimmungen des Gesetzes in das Sterberegister eingetragen auf Register. Der Antrag auf Registrierung des Todesfalls wird über die DKP der Republik Serbien gestellt, in deren Hoheitsgebiet sich der Todesfall ereignet hat.

In Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Gesetzes über die Standesbücher wird die Tatsache des Todes in der MKU nach dem Wohnort des Verstorbenen und, wenn der letzte Wohnort unbekannt ist, nach dem Geburtsort eingetragen. Wenn der Geburtsort nicht bekannt ist oder im Ausland liegt, wird die Todestatsache im MKU-Standesamt der Gemeinde Stari Grad eingetragen.

Erforderliche Unterlagen für die Meldung eines Todesfalls:
     1. Todesmeldeformular (erhältlich beim Konsulat);
     2. Original-Sterbeurkunde auf dem internationalen Formular (nicht älter als sechs Monate), erhalten vom Standesamt in der Schweiz (Zivilstandsamt);
     3. Übersetzung der Sterbeurkunde durch einen ermächtigten Gerichtsdolmetscher in die serbisch-kyrillische Sprache (die Liste der Übersetzer finden Sie auf unserer Website).

 


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Eintragung des Todes eines Bürgers der Republik Serbien im Ausland
Dementsprechend ist für Minderjährige, ausländische Staatsbürger, die Staatsgrenze der Republik Serbien zu überschreiten, die Zustimmung der Eltern nicht erforderlich.
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